Beitragsordnung

LTV-Beitragsordnung gültig ab 01.07.2018

§ 1 Grundsatz

    Diese Beitragsordnung ist eine Ergänzung der LTV - Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert oder ergänzt werden. Es gilt die Vereinssatzung des LTV. Diese Beitragsordnung ersetzt nicht die Vereinssatzung.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühren sowie alle Umlagen und Verwaltungsgebühren. Der Vorstand beziffert die jeweiligen Beträge.
  2. Die geänderten und beschlossenen Beträge werden immer zum 1. Januar des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

  1. Ein vergünstigter Beitrag wird gewährt für, Schüler, Auszubildende und Studenten (nur gegen jährliche Bescheinigung), Absolventen eines anerkannten Freiwilligendienstes (gegen Vorlage einer Bescheinigung). Anträge auf Ermäßigungen sind vier Wochen vor dem Beitragseinzug vorzulegen und schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Die vergünstigten Beiträge gelten ausschließlich bis zum 25. Lebensjahr. Jugendliche, ohne Anspruch auf einen vergünstigten Beitrag, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden ab dem Folgemonat als Erwachsene geführt. Eine eventuell bestehende Familienmitgliedschaft erlischt danach. 
  2. Die Zahlung des Jahresbeitrags erfolgt grundsätzlich durch Abbuchung im Lastschriftverfahren. Mitglieder haben die Wahl zwischen halbjährlicher und jährlicher Zahlungsweise. Die Beiträge werden zum 01.01. bzw. 01.07. eines jeden Jahres eingezogen. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  3. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, haben zusätzlich zum Beitrag 2,00 Euro für Porto und Verwaltung zu zahlen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre ½ Jahresbeiträge jeweils bis spätestens 15.01. und 15.07. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  4. Bei jeder Zahlungserinnerung entstehen Verwaltungsgebühren, die weitergeleitet werden müssen:
Erste Mahnung 3,00€ plus 2,00€ Bearbeitungsgebühr für die Rechnung oder die Bankeinzugsgebühr
Zweite Mahnung 5,00€ plus 2,00€ Bearbeitungsgebühr.
Die jeweiligen Bearbeitungs - und Mahngebühren werden den einzelnen Stufen der Rechnungs- und Mahnschriften hinzuaddiert. Sie entfallen nicht.
  5. Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, sind vom jeweiligen Mitglied auszugleichen.
  6. Ein Mitglied kann jeweils mit Wirkung zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres aus dem Verein austreten. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zu den genannten Austrittsterminen 30.6. oder 31.12. zulässig. Bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, sind die Mitgliedsbeiträge voll zu entrichten.
  7. Die Nutzung der Tennisaußenplätze ist für Mitglieder kostenfrei. Hier ist zusätzlich ein Arbeitsdienst zu leisten, deren Zeiten und Umfang von der Sparte rechtzeitig vor Saisonbeginn bekanntgegeben werden. Nichtmitglieder und Gäste über 14 Jahre haben eine Nutzungsgebühr für die Tennisplätze zu entrichten. Siehe Hinweise an der Tennishütte des Vereins.
  8. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) werden gesonderte Gebühren erhoben, die vom geschäftsführenden Vorstand ermittelt und festgelegt werden.
  9. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Personengeschützte Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
     
    Grundbeitrag Monatsbeiträge Jahresbeiträge
    Kinder und Jugendliche 4,50 € 54,00 €
    Erwachsene (Erwachsene ab 75 Jahre) 9,00 € (6,00 €) 108,00 € (72,00 €)
    Familien mit Kinder ( §3 Abs. 1) 15,00 € 180,00 €
    Schwimmabteilung Grund- und Zusatzbeitrag    
    Kinder und Jugendliche 5,75 € 69,00 €
    Erwachsene (Erwachsene ab 75 Jahre) 12,00 € (9,00 €) 144,00 € (108,00 €)
    Wassergymnastik 12,00 € (9,00 €) 144,00 € (108,00 €)
    Familien (mit allen Kindern) 21,00 € 252,00 €
    Tennisabteilung Grund - und Zusatzbeitrag    
    Kinder und Jugendliche 7,25 € 87,00 €
    Erwachsene (Erwachsene ab 75 Jahre) 16,00 € (13,00 €) 192,00 € (156,00 €)
    Familien (mit allen Kindern) 28,00 € 336,00 €
    Handball, Basketball und Faustball, Grund - und Zusatzbeitrag    
    Kinder und Jugendliche 5,00 € 60,00 €
    Erwachsene (Erwachsene ab 75 Jahre) 10,00 € (7,00 €) 120,00 € (84,00 €)
    Familien (mit allen Kindern) 16,00 € 192,00 €
    Zusatzbeiträge im Fitnessraum    
    Fitnessraumnutzung (€ 5,00 Wo/Std.) 5,00 € 60,00 €
    Passive Mitglieder
2,00 € 24,00 €
    Kursangebote
    Bei einigen Angeboten ist die Teilnehmerzahl begrenzt, Für diese Angebote ist eine Anmeldung erforderlich. Die Angebote Jumping und Hot Iron können nur mit einer zusätzlichen 10er- oder Dauerkarte genutzt werden.
    Einmalige Aufnahmegebühr
    Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 6,00 € pro Kind/Jugendlichen und 12,00 € pro Erwachsenen erhoben.

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