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Vereinssatzung
für den Lemwerder Turnverein e. V. gegründet 1904
(in der am 14. September 2000 von der Hauptversammlung beschlossenen Fassung)
Bitte hier klicken, um die Vereinssatzung als PDF anzuzeigen und herunterzuladen.
§1
Name, Sitz und Vereinszweck
Der „Lemwerder Turnverein e. V. gegr. 1904" mit Sitz in Lemwerder verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
§2
Vereinstätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4
Begünstigungsverbot
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5
Verwendung des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Lemwerder, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden ist.
§6
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle Personen werden. die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlen.
Die Mitglieder des Vereins sind:
1. Aktive Mitglieder sind grundsätzlich alle Personen, die dem Lemwerder Turnverein angehören. Die passive Mitgliedschaft kann zum 1. Januar und zum 1. Juli unter Angabe von Gründen gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden und ist ohne Einfluß auf das Stimm- bzw. Wahlrecht, aber mit Einfluß auf die Beitragshöhe.
1. Der Wechsel von aktive in passive Mitgliedschaft und umgekehrt kann mehrmals erklärt werden.
1. Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, ohne aktives und passives Wahlrecht. Bei der Wahl des Jugendleiters sowie bei Abstimmungen über Belange, die diese Altersgruppe betreffen, haben jugendliche Mitglieder aktives und passives Wahlrecht.
2. Ehrenmitglieder, die auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von zwei Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden, weil sie sich um die Sache des Turnens und Sports oder des Vereins verdient gemacht haben. Sie haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind von der Beitragszahlung befreit.
§7
Meldung und Aufnahme
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat sich schriftlich oder mündlich beim Vorstand anzumelden. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Erfolgt aus der Mitgliedschaft Widerspruch gegen die Aufnahme, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
§8
Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern, die Satzungen und Vearsammlungsbeschlüsse innezuhalten und die Beiträge höchstens in 2 Halbjahresraten zum 1. Januar und zum
1. Juli zu zahlen. Der Beitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Über Stundung und Erlaß entscheidet der Vorstand.
§9
Rechte der Mitglieder
Den Mitgliedern stehen die Anlagen und Geräteschaften des Vereins zur Verfügung. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport betreiben. Die Mitgliederrechte sind nicht übertragbar.
§10
Austritt
Ein Mitglied kann jeweils mit Wirkung vom 30.6. oder 31.12. eines Jahres aus dem Verein austreten. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, sind die Mitgliedsbeiträge voll zu entrichten. Mit dem Austritt erlöschen sämtliche Rechte des ausgeschiedenen Mitglieds gegenüber dem Verein und dem Vereinsvermögen.
§11
Ausschluß
Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen.
Ausschließungsgründe sind:
1. Gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des Vereins, insbesondere gegen die Vereinsbeschlüsse, 1. unehrenhaftes Betragen sowie schwere Schädigung des Ansehens des Vereins innerhalb und außerhalb des Vereinslebens, c) Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten.
Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Gegen den Ausschluß kann das Mitglied innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet alsdann die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 13
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. dem 1. Vorsitzenden,
2. dem 2. Vorsitzenden,
3. dem 3. Vorsitzenden,
4. dem Schriftwart,
5. dem Kassenwart,
6. dem Oberturnwart,
7. dem Jugendvertreter
Die gerichtliche und außergerichtlichen Vertretung des Vereins wird durch den 1.oder 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied durchgeführt.
§14
Mitgliederversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr im 1. Quartal statt. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung bzw. zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen, die der Vorstand nach Bedarf einberufen kann, erfolgt mit einer Frist von 2 Wochen durch Bekanntmachung in den lokalen Tageszeitungen.
§15
Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen erhält.
§16
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unbeschadet der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig.
§17
Der Vorsitzende führt in der Mitgliederversammlung den Vorsitz. Er kann den Vorsitz bei seiner Verhinderung einem anderen Mitglied des Vorstandes übertragen oder der Vorsitz wird von einem Mitglied übernommen, das von der Versammlung dazu bestimmt wird.
§18
Über jede Mitgliederversammlung und soweit erforderlich über Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das von dem Schriftführer als Protokollführer und von dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. Das Protokoll der vorhergehenden Versammlung ist bei der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu verlesen. Die anwesenden Mitglieder haben sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen, die als Anlage zu dem Sitzungsprotokoll genommen wird.
§19
Ältestenrat
Dem Ältestenrat gehören an:
Der Vereinsvorsitzende und 4 - 6 Mitglieder, die von der Jahreshauptversammlung zu Beginn jeden Geschäftsjahres aus der Zahl der ältesten Vereinsmitglieder gewählt werden.
§ 20
Revision
Die Hauptversammlung wählt 2 Rechnungsprüfer für das laufende Geschäftsjahr, welche die Aufgabe haben, die Kassengeschäfte des Vereins zu überwachen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Ein Rechnungsprüfer scheidet turnusgemäß aus.
§ 21
Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Tätigkeit des Vorstandes und sämtlicher Mitglieder, die irgendeine Aufgabe innerhalb des Vereins übernommen haben, ist ehrenamtlich.
§ 22
Verwendung der Einnahmen
Die Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen des Vereins sind ausschließlich dem in § 1 niedergelegten Vereinszweck zuzuführen.
§ 23
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen dürfen nur von der Jahreshauptversammlung oder in dringenden Fällen von einer zu diesem Zweck besonders einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 24
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins ist durchzuführen, wenn auf einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung beschlossen wird.
Lemwerder, den 14. September 2000
gez. Wolfgang Böning
1. Vorsitzender
Eingetragen in das Vereinsregister unter Nr. 309 am 31.10.2000.
26919 Brake / Utw., den 31.10.2000 Amtsgericht Brake
gez. Unterschrift
Justizbeamter des Amtsgerichts
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